Tierlärm

Wilhelm Busch schreibt: "Musik wird oft nicht schön gefunden, weil sie stets mit Geräusch verbunden." Deutlich stärker gilt dies heutzutage für Geräusche, die unsere lieben vierbeinigen oder gefiederten Mitbewohner von sich geben.

 

Um ein für allemal einen Irrtum auszuräumen: Ein Vermieter darf die Tierhaltung im Mietvertrag NICHT verbieten! Dennoch werden gerade Hunde oft nicht gern in Mietwohnungen gesehen, weil wegen Schmutz und Lärm Ärger mit den Mitbewohnern leider vorprogrammiert ist. Es sollte also im ureigenen Interesse des Hundebesitzers liegen, mit seinem Vierbeiner entsprechend Rücksicht auf die anderen Mieter zu nehmen, damit alle zusammen in Frieden leben können. 

 

Aber auch unser Hund lebt und hat ein Recht darauf, sich mit einem gelegentlichen (!) Wuff oder Wauwau zu äußern. Was geduldet werden muss und was nicht, lesen Sie hier: